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VGH Bayern, 10.01.2011 - 21 ZB 10.578 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Umsatzsteuerbefreiung; Südsee-Museum; gleiche kulturelle Aufgaben wie im Museum in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft; Kriterium der Wissenschaftlichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.10.2006 - 10 C 7.05
Umsatzsteuer; Steuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen; Museum; …
Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2011 - 21 ZB 10.578
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 11. Oktober 2006 NJW 2007, 711 ff. dargelegt, dass die Frage, ob ein Unternehmer mit einer Sammlung umsatzsteuerrechtlich die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllt wie ein Museum in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft, nicht losgelöst vom Museumsbegriff in § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 3 UStG beurteilt und entschieden werden kann und dass sich die Beantwortung der weiteren Frage, ob eine Sammlung das danach maßgebliche Kriterium der Wissenschaftlichkeit erfüllt, sich nach dem Gesamtbild der Umstände richtet, so insbesondere danach, ob die Sammlung nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten zusammengestellt oder geordnet ist und ob sie entsprechend durch Beschriftungen und/oder Kataloge erläutert wird. - OVG Niedersachsen, 03.12.2008 - 2 LC 267/07
Bescheinigung nach § 4 Nr. 20a Umsatzsteuergesetz (UStG) als belastenden …
Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2011 - 21 ZB 10.578
In umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht wird daher nur wertvoller Kunst- und Kulturbesitz insbesondere kulturgeschichtlicher, kunstgeschichtlicher oder naturwissenschaftlicher Art, der der Allgemeinheit erhalten und zugänglich gemacht werden soll, als Museum erfasst (so auch NdsOVG vom 3.12.2008 Az. 2 LC 267/07 ).
- VGH Bayern, 24.05.2011 - 21 C 11.734
Beschwerde/Umsatzsteuerbescheinigung; Streitwert
Diese Rechtsauffassung entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BayVGH vom 10.1.2011 Az. 21 ZB 10.578 ; vom 29.1.2010 Az. 21 ZB 09.1706 und vom 30.9.2010 Az. 21 B 09.140 ; vgl. insoweit auch BVerwG vom 31.7.2008 Az. 9 B 80.07 ).